Proklamation 1963
Der hohe Rat der Einwohnergemeinde Biberussa tut hiermit allen Anwesenden und weitern Füdlenbürgern zu kund und zu wissen:
1. Das Gebiet hinter der Hauptstrasse, von der Käsi bis zur Post einerseits, den Ghüderdolf, Dokter Würmli und Aemmeschnäggenbahndamm andererseits wird hiermit zum Schnäggenrych 1963 erklärt.
2. Zum Herbergsvatter wird aus 27 Bewerbern als gewählt erklärt: Willy Lanz, Käsereimeister allhier. Aus dem 150-seitigen Pflichtenheft seien folgende Punkte pro memoris herfürgehoben:
a) Für die standesgemässe Unterkunft der Schnäggenfamilie und derwegen Unterhalt hat der Herbergsvatter aufzubekommen. Laut Auszug aus dem Zivilstandsregister des Aernstus Niederhauser beträgt der momentane Familienbestand: Vater Schnägg mit 763 Frauen und 9251 Kindern.
b) Ueber Geburten und Todesfälle hat der obige Pflegevatter genaustens Buch zu führen. Die Stammbäume der Schnäggli sind aufzuzeichnen. Formulare und Anweisungen erteilt das Ammenamt.
c) Stoff zur Bekleidung der Familie kann beim Schreyer Seppu bezogen werden, dazu die notwendigen Utensilien für die Schnäggenfrauen.
d) Dem Schnäggenvatter ischt freier Ausgang, ein Stiefeli Tubak pro Woche und Milch bis über die Hörner ohne Preisaufschlag zu gewährleisten.
e) Der Wänteleburghoger ist wöchentlich mit Anken zu schmieren, damit die Schnäggen jederzeit auf die Hauptstrasse herunter zyberlen können.
f) Ein Lieferantenvertrag wurde mit der Strafanstalt abgeschlossen über die Lieferung von Grünfutter.
3. Der Tschumibuur hat ab sofort einen Zapfen in seinen Bschüttiablauf zu schlagen, dem Ghüderdolf wird jegliches Besprengen mit Jauchzerwagen verbotten.
4. Der Kaiserwagner wird beauftragt, um die Wäntelenburgweide einen Gartenhag zu errichten, damit die Schnäggen nicht beim Chüper Marti grasen.
5. Folgende hochherzige Spenden werden anmit bestens verdankt:
Wirtschaft Postkäthi Gurtner: 1 Fass Bier zuhanden Komitee
Zahnarzt Bullet: Gratiszsahnbehandlung und Fluorbespritzung des gesamten Schnäggenareals.
Sieguschmiedtaler: 1 roschtige Küchenwaage neu revidiert
Metzgerei Küffer: 15 Geissendärme und 2 Hühnerböcke
Dr. Kaiser: 2 Müschterli Cibazol Augensalbe und Gratispikettdienet bei Hörnerbrüchen.
Strickler Bruno: Gratisaufmalen von Badehosen mit Dispersion
Büetiger Buechdrucker: 200 Closettrollen und Gratisbesichtigung der Druckerei.
Liecht+ Steiner AG: 50 Liter Benzin für den Schnäggenchahren.
Posthalterei: Errichten eines Briefkastens bei der Wäntelenburg.
6. Dem Herbergsvatter wird pro Schnägg ein Steuerabzug von 2 Rappen bewilligt, jedoch ist derselbige bei der Vermögensaufzeigung wiederumen einzusetzen.
7. Der hohe Rat behält sich vor, stichprobenweise unangemeldet den Schnäggen zu besuchen und über eventualite Fragen zu befinden.
8. Die Polizei stellt im Zuge des neuen Strassenverkehrsgesetzes für jeden Schnägg ein altes Velonummero zur Verfügung, welchiges am linken Horn tu tragen ischt. Mit Rücksicht auf das Schnäggenrych ischt auf den durchquerenden Strassen eine Höchstgeschwindigkeit von 10 Kilometern zu analysieren.
9. und letschtens: Folgende Gemeindebetriebe dürfen durch den Schnäggen unentgeltlich benutzt werden:
a) Badanstalt Eiohholz samt Rutschbahn
b) Kindergarten Unterbiberischt
c) Musikschule, Abteilung Blockflöte und Gesangsklassen
d) Dörranlage im oberen Schulhaus
e) Freizeitkurse beim Chaufmen Viggi im Bezirkeschulhaus, Eingsng kleine Kantonsschule.
10. noch in den Sinn gekommen:
Schnäggenvertilgungsmittel wie Streunalz, Kleie und Satanex sind untersagt. Deren widernatürliche Verwendung kann bis zu Fr.10'000.- bestraft werden, wovon die Hälfte je der Dorffasnacht und dem Schulreisefonds des Kindergartens zufällt.
Gegeben zu Biberussa im Jahre des Heils 1963gi am Aeschermittwuchen, den 27gischten Horner.
Der hohe Rat.