Proklamation 1967
Der hohe Rat der Einwohnergemeinde Biberussa tut hiermit allen Anwesenden und weiteren Füdlenbürgern zu kund und zu wissen:
1. Das Gebiet nördlich der Bernstrasse und südlich der SZB-Bahnschienen einerseits, eingeklemmt zwischen den Strassen des Rütiackers und des Bahnhofes andererseits, wird hiermit zum Schnäggenrych 1967 erklärt.
2. Nach regierungsrätlichem Beifall gemäss Protokoll Nr. 66 steht der Wahl des Herbergsvaters bei der Durchführung durch den hohen Rat nichts im Wege. Also erreichte bei einem absoluten Mehr von 911 Stimmen der ehrwürdige und gemeinderäötliche Gipsermeischter Andreatta Adolf im ersten Wahlgang mit 1821 Ja-Stimmen und einer Enthaltung das Amt des Herbergsvater. Seine ihm angetraute Ehegattin hat sich notarlich verpflichtet, die ihr zufallenden Lasten zu übernehmen und ihrem Gemahl einmütig beizustehen. Aus dem 157-seitigen Pflichtenheft seien folgende Punkte pro memoris herfürgehoben:
a) Für die standesgemässe Unterkunft der Schnäggenfamilie und deren Unterhalt hat der Herbergsvater aufzubekommnen. Laut Auszug aus dem Zivilstandsregister des Aernstus Niederhauser heträgt der momentane Familienbestand: Vater Schnägg mit 521 Frauen und 7268 Kinderrn.
b) Ueber Geburten und Todesfälle hat der obige Pflegevater genaustens Buch zu führen. Die Stammbäume der Schnäggli sind aufzuzeichnen. Formulare und Anweisungen erteilt das Ammannamt.
c) Der Pflegevater ist angewiesen, allen ungelöschten Kalk sofort aus dem Schnäggenrych zu entfernen und die gefährlichen Materialien ausserhalb des Rychs zu deponieren.
d) Ebenfalls hat der Pflegevatter sofort eine Liste in alphabetischerReihenfolge zu erstellen, damit Christen Hugi die Schnäggenfamilie samt und sonders in die Krankenversicherung aufnehmen kann. Das Listendoppel der Schnäggenkinder ist dem Felber Franz auszuhändigen mit dem Ersuchen, die Gemeindebeiträge unverzüglich auszubezahlen. Der entsprechende Nachtragskredit wird an der nächsten Gemeinderatssitzung von allen Fraktionen unterstützt.
3. Das nötige Grünfutter wird von dan Bauern Begert und Liechti gratis und franko abwechslungsweis dem Herbergsvater zugeführt.
4. Falls der Herbergsvater die Schnäggenfamilie zur Mitarbeit in seinem Betriebe beiziehen will, hat er für die nötigen Arbeitskleider zu sorgen. Als Lieferant derselben hat sich Schreier Sepp eidgenössisch diplomieren lassen und kann wärmstens empfohlen werden.
5. Der hohe Rat hat einen Kredit beschlossen, um dem Schnäggenvater und seiner Familie eine Reise nach Palma di Mallorca zu ermöglichen. Der Herbergsvater hat folgende Punkte zu beachten:
a) Die Herbergseltern sind als Reisebegleiter für die Beschaffung der Flugscheine verantwortlich.
b) Das genaue Reisedatum ist dem 0bernarren mitzuteilen, damit dieser nicht eventuell zur gleichen Zeit nach dort reist, wäre da in diesem Falle das Aergste für die Schnäggenfamilie zu befürchten.
6. Bei Unfällen ist die ärztliche Hilfe der Doktoren Kiener und Guthauser anzufordern. Dr. Guthauser deponiert einen Sanitätskasten für erste Hilfe bei den Herbergseltern, während Dr. Kiener seinen Kinderwagen für den Schnäggennachwuchs zur Verfügung stellt.
7. Frau Stuber stellt ihre Waschmaschine für das Windelnwaschen unentgeltlich zur Verfügung und wird auch die Herbergsmutter vertreten, als dass diese viele Kommissionen zu erledigen hat.
8. Kägi Manfred wird mit Zusammenarbeit mit dem Dirigenten für die musikalische Unterrichtung der Schnäggenkinder besorgt sein.
9. Der Polizeifeldweibel stellt einen Poschten zur Verfügung, damit nicht etwa solothurnische Honolulunarren neue Impulse forttragen. Bei akuter Gefahr darf Verstärkung angefordert werden, ohne vorerst alle Instanzen fragen zu müssen. Grossartig! Wunderbar!
10. Für Vervielfältigungen und andriges Schreiben wende sich der Herbergsvater an die Herren Lehmann.
11. Eggenschwiler Sepp wird alle Morgen um 07:00 einen Lastwagen frischer Weggli und Mütschli im Auftrage des Coop-Ladensverwalter Heri bringen. Auf Wunsch wird er bei dieser Gelegenheit allmorgendlich den Zapfenstreich trommeln.
12. Die Vereinigten Schützengesellschaften haben nach kurzem Gestürm der Bitte des hohen Rates nachgegeben und werden am Sonntag nicht mehr vor 10:00 Uhr eine Uebung ansetzen.
13. Der Schnäggenvater lässt dem Bauverwalter Meier mitteilen, dass die Längackerstrasse nicht sofort ausgebaut werden muss, da er und seine Familie sich nun nach dem Höhenweg wirklich an die prekären Finanzverhältnisse der Gemeinde Biberussa gewöhnt haben.
14. Allen Bewohnern inner- und ausserhalb des Schnäggenrychs sei noch bekannt gegeben, dass Schnäggenvertilgungsmittel wie Streusalz, Kleie und Satanex strengstens verboten sind. Deren widernatürlichen Verwendung kann bis zu Fr. 10'000.-- bestraft werden, wovon die Hälfte ja der Dorffasnacht Biberist und der ausserordentlichen Rechnung von Biberussa zufällt.
15. Ueber besondere Vorkommnisse ist schnellstens der hohe Rat zu benachrichtigen, damit dieser angemessene Schritte unternehmen kann.
Gegeben zu Biberussa im Jahre des Heils 1967gi am Aschermittwochen, den 8ten Horner.
Der hohe Rat