Proklamation 1966
Wir, der hohe Rat zu Biberussa, tun hiermit allen zu kund und zu wissen:
1. Das Gebiet zwischen Müeller Ruedi, senior und junior, und Leuenberger Kari, Gemeinderot, einerseits und dem Chriziweier und Blüemlisalpstross andrerseits wird zum Schnäggenrych 1966/67 erklärt!
2. Der Bauwalter Meier hat mit seinem Wegmacherteam unverzüglich dafür besorgt zu sein, dass der Höhenweg entlöchert und entstaubt wird. Als Gegenleistung wird ihm ein verminderter Wasserverbrauch zugestanden.
3. Zum Herbergsvater wird nach geheimer Abstimmung aus vormundschaftlichen Hauptgründen einstimmig gewählt Dr. jur. Bracher Hans und die ihm angetraute Ehegattin. Das in zweiter Verlesung vom Einwohnergemeinderat genehmigte Schnäggehalter Reglement enthält auch die sachverständig ausgetüftelten Nährungsmethoden und wird den Herbergseltern vom Gemeindeschryber
protokollarisch zugestellt.
4. Der Herbergsvater hat die älteren Mitglieder der Schnäggenfamilie in Verkehls-und Autofahrtechnik zu unterrichten. Die entsprechenden Versicherungen für Unfall und sontiges sind beim Müller Rüedu anzumelden. Betreffend Krankheit, Leben und Tod stellt sich Dr. Deck für die umfassenden Abklärungen zur Verfügung.
5. Im Unfall- und Krankheitsfall sind die Biberussianer-Aerzte beizuziehen. Andernfalls erfährt man es auch übers Elfi, besonders bei Nacht. Der hohe Rat hat die Eröffnung eines ständigen Kontos bei der Pillenfabrik Heggendorn verfügt, als dass die Tabletti und Hustensäftli sofort abgeholt werden können. Dr. Guethuser hat den ganzen Schnäggenbestand monatlich aus seuchenpolizeilichen Gründen zu impfen. Beiträge an die Unkosten sind auf spezieligem Dieselformular direkt bei Diplomlandwirt Begert zu verlangen.
6. Den Landwirten der Egelmoosmatten wird verboten, ungute Wachsmittel auf die Matten und Felder zu streuen. Feldmauser Berger Kari hat in kontrollierender Weise zu wirken.
7. Das Säuglingsheim stellt sein extra eingerichtetes Entbindungszimmer für derartige Vorfälle unentgeltlich zur Verfügung. Turnlehrer Lehmann hat sich freiwillig für das allgemein laut Reglement eingeführte Mutterschaftsturnen angemeldet. Die Jungmannschaft wird von der Damenriegenoberin alltäglich um 14 .00 abgeholt, damit sich die Schnäggenkinder im Walde erfreuen können. Scheidegger Franz stellt die Chronometer zur genauen Vermessung der Hoch- und Weitsprünge direkt dem Turnerehepaar zu.
8. Müller's Rüedus Sohn gleichen Namens wird mit Mitwirkung von Eggenschwiler Sepp Tambouren-Unterricht zu erteilen haben. Für fremdenpolizeiliche Fragan ist die Gattin des Erstgenannten zuständig.
9. Da in dar ganzen unter dem Schnäggenrych liegenden Region keine Beiz vorhanden ist, dürfen die erwachsenen Schnäggen monatlich einen Pintenkehr unter der Aufsicht von SZB Fred Schürch kriechen. Der beauftragte Aufsichtler hat dafür zu sorgan, dass alle Beteiligte höchstenfalls mit einer angenehmen Bettschwere nach Hause kommen.
10. Affolter 0tti wird alle anfallenden Schiesspublikationen in die Schnäggensprache übersetzen und ist dafür verantwortlich, dass den Vorschriften nachgelebt wird. Er hat sich vor allem stets zu versichern, dass die Schnäggenfamilie ganügend 0hrenpropfen an Lager hat und jedes Mitglied ein solchen bei Speziergängen auf sich trägt (links arm Schnäggenhaus).
11. und letztens: Zuwiderhandlungen werden mit Bussen von 1 -1000 Franken geahndet, wobei die eine Hälfte der Kindergarten Fälllimoos-Rechnung und die andere dem neu zu errichtenden Schnäggenfamilienplanungsfonds zugesprochen werden soll.
Gegeben zu Biberussa im Jahre des Heils anno 1956gi.
Der Hohe Rat