Proklamation 1964
Wir, der hohe Rat zu Biberussa tun hiermit allen zu kund und zu wissen:
1. Das Gebiet zwischen Lehmen Heinz Senior und Niederhauser Aernscht, Kintonsret, einerseits und Oberecht Fritz Miesch und Kari Begert, Diplomlandwirt anderseits, wird zum Schnäggenrych 1964/65 erklärt!
2. Die SZB hat in dieser Zeit mit höchschtens 10 km Geschwindigkeit in diesem Gebiete zu verkehren. Dem Zug ischt ein Mann mit Kuhglocke als Vorwarner vorauszuschicken, wobei sich die Bahnhofoberbefehlshaber Walti Wyler und Schürch Fredu abzulösen haben werden!
3. Zum Herbergsvater wird aus 117 Bewerbungen einstimmig gewählt Kantonsrat Heinz Lehmann senior samt Turnhalle und Turnwart Felixe inbegriffen. Der Gattin Marie wird das Buci "leeo Schnäggenrezepte" durch den Dorfweibel zugestellt.
4. Nach Motion Max Strub, Musikkommissionspräsident, erfolgt der musikalische Unterricht der Schnäggenkinder ab sofort unentgeltlich, wobei Kaufmen Marieli und Aernscht den ersehten Klavierunterrichtt, Bumen Dori das Blockflötlen und die Schachenbuuren die Bassgeige zu instruieren haben.
5. Dr. Guethuser wird als Hausarzt bestätigt und erhält von der Gemeinde zugestellt: 2 Pfund Hundsschmutz, 3 Liter Schnäggenhormonersatz, 1 neue Klistierspritze und 3 Zentner Abführpillen.
6. Als Kostgeldverwalter wird Cesi Burki das Vertrauen ausgesprochen und als Berufserrater hat sich Hermann Kägi zur Verfügung gestellt, was hiermit bestens verdankt seit.
7. Das Büro Gygax wird den Schnäggen in Nachwuchsfragen beraten und vor allem im Zeichen der Konjunkturdämpfung einzuwirken versuchen.
8. Trie Gemeindearbeiter sind Verhalteilt, die Bahnhofstrasse ab sofort zweimal wöchentlich zu sprützen, eine Schnäggenrutschbahn einzurichten und für den nötigen Kinderspielplatz besorgt zu sein!
9. Malermeister Willi Frei stellt sich für die Restaurierung von 157 Schnäggenfrauen zur Verfügung. Eine Gratisofferte mit den Postens Entrosten grundieren ...neu spritzen und lackieren wird genehmigt!
10. Mit Peter Tanghetti, Generalagent, wird eine Erlebensfall Haftpflicht- und Mutterschutzversicherung für 2 Millionen Franken abgeschlossen auf dem Umlageverfahren.
11. und letztens: Zuwiderhandlungen werden mit Bussen von 1 e. 500 Franken geahndet, wobei die eine Hälfte dem Verleider und die andere dem Gemeindesteuerfonds zur weiteren Aeufnung zugesprochen werden soll.
Gegeben zu Biberussa im Jahre des Heils anno 1964
Der hohe Rat