Hinweise zum Umzug

  • Das Kässelen während des Umzuges ist für Gruppen untersagt.

  • Spielgruppen, Kindergarten, Schulen, Tambouren und Jungtambouren müssen aus organisatorischen Gründen pro Einzel-Gruppe ein Formular ausfüllen.

  • Um Rückfragen zu vermeiden, bitten wir angefragte Gruppen, welche nicht mitmachen können, das Formular ebenfalls zu retournieren.

  • Weitere Infos sind zur gegebenen Zeit auch in der Navigation EVENTS hinterlegt.

  • Allfällige Fragen sind an den Umzugschef per E-Mail zu richten

Das Formular für den Umzug vom 15. Februar 2026
ist ab 1. Oktober 2025
bis zum 1. Dezember verfügbar.

Bei Fragen bitte den Umzugschef kontaktieren.

Anmeldung für den Fasnachtsumzug

Angaben zur Fasnachtsgruppe

Kontaktperson der Gruppe

Hinweise für Wagenbau-Equipen
Für die Zulassung am Umzug benötigen Fasnachtswagen und Motorfahrzeuge die ausgefüllte und
unterschriebene MFK Eigendeklaration. Im weiteren eine Deckungszusage der Versicherung entsprechend den mitfahrenden Personen am Umzug.

Die Fasnachts-Gruppe ist selbst verantwortlich, dass diese Dokumente mindestens 30 Tage vor dem Umzug bei der MFK Solothurn abgegeben sind.

Download Merkblatt der MFK für den Wagenbau (2023)
Download Eigendeklaration für Fasnachtswagen (2023)

Für Wagenbau-Equipen ausserhalb des Kantons Solothurn gelten die Vorschriften der MFK Solothurn ebenfalls.

Der Zeitplan für den Umzug, das Platzkonzert und die Beizentour wird der Kontaktperson später zugestellt. Siehe dann auch unter der Navigation Aktuelles

Nach dem Absenden wird ein Bestätigungs-Mail an die angegebene Mail-Adresse versendet.